Kongressabgeordneter fordert Regulierung des Kunsthandels durch Gesetz über das Bankgeheimnis

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Erstveröffentlicht bei Cultural Property News
Übersetzt von Leonie Schulze

Dieser Artikel erschien ursprünglich am 22. Mai 2018 auf der Website von Cultural Property News. Dort können Sie deren kostenlosen Newsletter abonnieren.
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28. Juni 2018 – Der republikanische Kongressabgeordnete Luke Messer fordert, dass auch Kunsthändler unter jene Geldwäschegesetze gestellt werden, die bis dato die Arbeit von Banken sowie Händlern von Edelmetall und Edelsteinen reglementieren. Am 18. Mai legte er den entsprechenden Gesetzesentwurf HR5886 vor, durch welchen von nun an auch Kunst- und Antiquitätenhändler unter das Gesetz über das Bankgeheimnis (engl. Bank Secrecy Act) fallen würden. Über den Entwurf wird nun im Finanzausschuss des Kongresses diskutiert.

Messer erklärte HR 5886 damit, dass auf diese Weise internationale Geldwäsche eingeschränkt und härter gegen terroristische Organisationen wie den Islamischen Staat (IS) vorgegangen werden könne.

Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, würde es in Zukunft im Ermessen des US-Finanzministeriums stehen, das Gesetz über das Bankgeheimnis nun auch auf Händler von Münzen, Kunst und Antiquitäten sowie weitere kleine Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50.000 Dollar im Jahr anzuwenden. Bisher sind von diesem Gesetz lediglich Banken, Finanz- und Kreditkartenunternehmen, Casinos und Händler von Edelmetallen betroffen. Zwar sind genaue Bestimmungen im vorliegenden Gesetzesentwurf bisher nicht zu finden, doch Messer hat angemerkt, sie würden wohl den Regelungen entsprechen, die bereits für Händler von Edelmetallen, Steinen und Juwelen bestehen (31 CFR 1027.100).

Wenn dies der Fall ist, würde das von den betroffenen Unternehmern verlangen, dem Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) des Finanzministeriums in Zukunft detaillierte Berichte vorzulegen. Diese müssten eine nachprüfbare ausführliche Auflistung des Inventars sowie Informationen bezüglich Kundenidentifikation beinhalten und würden insbesondere für kleinere Kunsthändler einen beträchtlichen Geld- und Zeitverlust bedeuten.

In anderen, auf ähnliche Weise regulierten, Branchen hat FinCEN in der Vergangenheit derartige Berichte bereits ab einem Devisenaustausch von lediglich 1.000 Dollar und Berichte über auffälliges Verhalten ab Beträgen von 2.000 Dollar gefordert. Der Grenzwert des Devisengeschäfts liegt außerdem bei 10.000 Dollar. Es liegt in der Handlungsvollmacht des FinCEN diesen Grenzwert zu senken.

An diesem Punkt sollte darauf hingewiesen werden, dass es keinerlei Beweise dafür gibt, dass Terroristen jemals Kunst und Antiquitäten genutzt haben, um in den Vereinigten Staaten Geld zu waschen. Die Kunstbranche hat außerdem darauf hingewiesen, dass der Antiquitätenhandel weniger als 1% des weltweiten Kunsthandels ausmacht. Die wirklich wertvollen Handelsgeschäfte betreffen vorrangig die Bereiche der Alten Meister, moderner und zeitgenössischer Kunst.

Die Bezahlung der meisten Kunstkäufe verläuft mittels Schecks, Kreditkarten oder Überweisungen. Sie laufen dementsprechend über all jene Banken und Finanzunternehmen, die bereits von der FinCEN kontrolliert werden. 

Numismatiker haben Bedenken geäußert, da mit der Verabschiedung dieses Gesetzes für herkömmliche, günstige und schwer verkäufliche Stücke, wie beispielsweise Sammlermünzen, dieselben Berichtsunterlagen eingereicht werden müssten wie für Gold- und Silberbarren. In den USA gibt es ca. 5000 Firmen, die Münzhandel betreiben. Die meisten sind kleinere Firmen oder Einzelunternehmen mit einem Umsatz von weniger als einer Million Dollar pro Jahr. (Hierzu: Jeff Garrett, “Coin Collecting: How Large is the Rare Coin Market?” Coin Week (13.12.2013)

Unternehmen, die bereits regulierte Institutionen nutzen, mit zusätzlichen Reglementierungen zu belasten, scheint zu viel des Guten sein. Dies gilt besonders im Hinblick auf die Kosten, die daraus für Kleinunternehmer entstünden. (Schätzungen reichen von 2000 bis 5000 Dollar pro Jahr). 

Auch für den Staat würden diese neuen Regulierungen einen großen Kostenfaktor darstellen. Bestehende Geldwäschegesetze dienen vorrangig der Kontrolle von Finanzunternehmen und Banken, die einen Milliardenumsatz vorweisen können. Selbst von dieser Seite wurde in der Vergangenheit bezüglich der übermäßig strengen und kostenaufwendigen Kontrolle Kritik geäußert. Frank Holmes, Journalist des Forbes Magazins, hat die Geldwäscheregulierungen als eines der fünf teuersten Finanzgesetze der letzten 20 Jahre bezeichnet. „Ich denke wir sind uns alle einig, dass es eine bewundernswerte Aufgabe ist, Terroristen habhaft zu werden, aber die AML Regulierungen bedeuten enorme Kosten für Finanzunternehmen. Eine Studie, die im Jahr 2016 von der Heritage Fondation durchgeführt wurde, konnte aufzeigen, dass die aktuelle Gesetzeslage die US-amerikanische Wirtschaft zwischen 4,8 und 8 Milliarden Dollar jährlich kostet. Da jedoch nur wenige Fälle der Geldwäsche wirklich eröffnet und untersucht werden, kostet uns jede Verurteilung ca. 7 Millionen Dollar.“ (Hierzu: Frank Holmes, The Five Costliest Financial Regulations of the Past Twenty Years: A Timeline, Forbes, 18.05.2017)

Von anderer Seite ist außerdem angemerkt worden, dass die Privatsphäre von Kunstsammlern gefährdet sei und die Daten, die von den staatlichen Behörden gesammelt würden, könnten für „Angelausflüge“ in bisher private Kunstsammlungen genutzt werden. Sammler, die aus finanzieller Not heraus Kunstwerke verkaufen müssen, könnten sich ihrer Privatsphäre nicht mehr sicher sein. 

Am meisten beunruhigt den Antikenhandel, dass das FinCEN auf Basis der im Gesetz geforderten Sorgfaltspflicht und Beweismittelkette, Informationen über die Herkunft von Werken einfordern könnte, die schlichtweg nicht existieren. Die Händler selbst besäßen gerne die entsprechenden Unterlagen, erhöhen sie doch häufig den Wert eines Objektes um ein Vielfaches. Da viele dieser Kunstobjekte jedoch über Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte Teil privater Sammlungen gewesen waren, existieren derartige Informationen nicht.

Obwohl sich Aktivisten, die sich gegen den Kunsthandel einsetzen, dessen durchaus bewusst sind, ist es wahrscheinlich, dass genau sie als Erste derartige nicht-existente Informationen in einem Prozess der Regelüberwachung einfordern würden.

Das 442-seitige Regelwerk des Federal Financial Institutions Examination Councils zeigt darüber hinaus auf, dass es ohnehin schwierig sein wird, die neuen Vorschriften einzuhalten. Geldwäschegesetze fordern von Unternehmen im Allgemeinen folgendes: 

  • Die Einrichtung wirksamer Programme, um das Gesetz über das Bankgeheimnis einzuhalten.
  • Die Einrichtung wirksamer Programme, um die Sorgfaltspflichtvereinbarung und Überwachung von Kunden zu gewähren.
  • Ein Schutz gegen das Amt für Kontrolle von Auslandsvermögen (engl. Office of Foreign Assets Control) und andere Staatslisten 
  • Die Einrichtung wirksamer Prozesse, um verdächtiges Verhalten zu überwachen und zu melden.
  • Die Entwicklung risikobasierter Geldwäscheprogramme.

Cultural Property News wird weiter über diesen Entscheidungsprozess im Finanzausschuss des US-Kongresses berichten.

Hier finden Sie den Artikel im englischen Original auf der Website von Cultural Property News.

Das Europäische Parlament hat gerade einem Gesetz zugestimmt, das die Kunst- und Antiquitätenhändler ebenfalls dem Geldwäsche-Gesetz unterstellen würde.