Verband der deutschen Münzenhändler wählt neuen Vorstand

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von Helmut Caspar

25. Juli 2013 – Auf seiner Jahrestagung Mitte Juni 2013 auf der Nordseeinsel Wangerooge wählten die Mitglieder des Verbands der Deutschen Münzenhändler (VdDM) einen neuen Vorstand. Hervorragend von den norddeutschen Händlerkollegen vorbereitet, bot die Versammlung in angenehmer Umgebung eine gute Möglichkeit, sich über Probleme und Aufgaben des Münzhandels in Deutschland und der Welt auszutauschen. Nach langjähriger und erfolgreicher Amtsführung stellten sich der bisherige Präsident, der Stuttgarter Münzhändler Stefan Sonntag, sowie seine Vorstandskollegen Udo Gans, Dr. Christoph Stadler und Helmut Stapf nicht mehr zur Wahl und machten damit einer jüngeren Generation Platz. Die Tagungsteilnehmer dankten Stefan Sonntag und seinen Vorstandskollegen für ihren Einsatz für den deutschen und internationalen Münzhandel. In Vertretung von Stefan Sonntag dankte dessen Stellvertreter Udo Gans den Anwesenden für die gute Zusammenarbeit mit den Verbandsmitgliedern und denjenigen, die die Tagung in Wangerooge vorbereitet hatten.

Zum neuen Präsidenten des 1952 gegründeten VdDM wurde der Frankfurter Münzhändler Christoph Raab von der Münzhandlung Dr. Busso Peus Nachf. gewählt. Sein Stellvertreter ist Ulrich Künker von der Münzhandlung Fritz Rudolf Künker GmbH und Co. KG Osnabrück, Schriftführer ist Jan Tietjen von der Harries GmbH in Hamburg, und Schatzmeisterin ist Susanne Benz von der Münzengalerie München MGM Handelsgesellschaft mbH und Co.

Die Versammlung beschloss unter anderem eine Satzungsänderung, nach der Personen, die bereits Mitglieder in einer anderen bundesweit tätigen Münzhändlervereinigung sind, von nun an auch Mitglied im Verband der Deutschen Münzenhändler e.V. werden können. Aufgenommen als neue Mitglieder wurden Jan Tietjen (Hamburg), Thomas Frank (Nürnberg) und Michael Becker (Fröndenberg).
Rechtsanwalt Dr. Diethard von Preuschen berichtete über einen gewonnenen Prozess des Verbandes gegen das Hauptzollamt Stuttgart. In dem Prozess ging es um recht häufige antike Münzen, die als Restanten einer Auktionseinlieferung dem aus einem Nicht-EU-Staat lebenden Eigentümer zurückgesendet werden sollten. Das Hauptzollamt Stuttgart verweigerte die Ausfuhr aus Gründen des Kulturgüterschutzes und verlangte die Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung. In dem Gerichtsverfahren am Bundesfinanzhof in München entschieden die Richter, dass das Hautzollamt nicht berechtigt war, die Ausfuhr zu verweigern. Ein wichtiges Urteil für den europäischen Handel!

Weitere Themen waren die Präsentation des Verbandes auf der internationalen Münzenmesse World Money Fair Anfang 2013 in Berlin, die Vertretung des VddM in der Föderation Europäischer Münzhändlerverbände sowie die Tätigkeit der Numismatischen Kommission der Länder, Deutschen Numismatischen Gesellschaft und des Berufsverbands des Deutschen Münzenfachhandels, mit dem die Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden soll. Die nächste Jahrestagung soll im Juni 2014 im Bergischen Städtedreieck stattfinden.

Zum Verband der Deutschen Münzenhändler e. V. (VdDM) geht es hier.

Den Wortlaut des Urteils des Bundesfinanzgerichtshofs München zur korrekten Verfahrensweise beim Export von antiken Münzen können Sie bei uns in der Münzenwoche noch einmal nachlesen.