Vorsorgen und Vererben: Was ein Münzsammler darüber wissen muss

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von Marco Müller

9. März 2017 – Die demografische Entwicklung in Deutschland kommt mit zunehmendem Alter, sowie durch Ereignisse im Familien- und Freundeskreis, verstärkt ins Bewusstsein der Menschen. Besonders bei Sammlern geht dies einher mit der Frage, was mit der eigenen Sammlung geschehen und vor allem wie damit im Ernstfall umgegangen werden soll. 

Für viele Sammler ist die meist Jahrzehnte lange Beschäftigung mit der Numismatik und das Zusammentragen der Stücke mehr als ein Hobby, es ist vielmehr eine Passion oder gar Lebensaufgabe, bei der im wahrsten Sinne Lebenswerke geschaffen werden. Besonders schmerzlich kann es werden, wenn die Befürchtung besteht, dass später, wenn selbst kein Einfluss auf die Sammlung mehr ausgeübt werden kann, diese Schaden nimmt. Um dies zu verhindern, ist der Entschluss nicht unüblich, den „kleineren Schmerz“ in Kauf zu nehmen, und sich bereits zu Lebzeiten persönlich von der Sammlung zu trennen. Vor diesem Hintergrund stehen Sammlungen oft im Spannungsfeld zwischen ideellen und finanziellen Gesichtspunkten, sowie dem Sammler und den möglichen nicht sammelnden Erben.

Für den Erblasser selbst steht meist der ideelle Gesichtspunkt im Fokus. Dennoch sollte auch der finanzielle Aspekt nicht außer Acht gelassen werden. Insbesondere wenn die Sammlung das einzige nennenswerte Vermögen ist oder den größten Teil davon ausmacht, kann diese zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Betreuung im Alter herangezogen werden. Zur Vermeidung, dass in solchen Fällen möglicherweise ein gerichtlich bestellter Betreuer den Verkauf der Sammlung durchführen muss, sollte eine auf die persönlichen Verhältnisse abgestimmte Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht erteilt werden, die gewährleistet, dass die festgelegte und auf die Umstände spezialisierte Person handeln kann. Zusätzlich empfiehlt es sich, durchführbare Regelungen und Auflagen für das Handeln des Bevollmächtigten bzw. Betreuers festzuhalten. 

Der finanzielle Gesichtspunkt steht bei nicht sammelnden Erben meist im Vordergrund. Besonders bei nicht sachkundigen Erben kann es sehr schnell zu Verkäufen kommen, die dem Wert der Sammlung nicht gerecht werden. Informationen durch den Sammler selbst über die Sammlung und deren Verkaufsmöglichkeiten, können eine erste Hilfestellung für die späteren Erben sein. Eine Pflicht der Erben ist die Angabe der Sammlung in der Erbschaftsteuererklärung. Das Gesetz erlaubt eine vorsichtige Bewertung von Sammlungen. Die Vorlage eines Sachverständigengutachtens ist nicht vorgeschrieben. Gerade bei hochwertigen Nachlässen, verbunden mit geringen Freibeträgen (Persönliche Freibeträge von 20.000 EUR bis 500.000 EUR) kann eine vorsichtig vorgenommene Bewertung der Sammlung maßgeblich die Höhe der zu zahlenden Erbschaftsteuer beeinflussen. 

Bei umfangreichen Nachlässen und Sammlungen, „verstreuten“ oder streitenden Erben kann das erfolgreiche Durchsetzen einer testamentarischen Anordnung und die Vermeidung von finanziellen Schäden an einer Sammlung durch unwissende Erben, durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Testament gewährleistet werden. Je spezieller sich ein Nachlass zusammensetzt, umso sorgfältiger sollte der Testamentsvollstrecker ausgewählt werden. Dies kann bei umfangreichen Sammlungen geboten sein, insbesondere wenn ein Verkauf realisiert werden soll. Nicht selten besteht der Wunsch die Sammlung an ein Museum, eine öffentliche Einrichtung oder eine Stiftung zu vererben. Dies ist grundsätzlich möglich, jedoch in der Praxis nur in den wenigsten Fällen tatsächlich durchführbar. Dies kann aber die Aufgabe eines Testamentsvollstrecker sein, der hierfür Expertise und Erfahrung benötigt, da bereits zu Lebzeiten umfangreiche Vorarbeiten und Prüfungen geleistet werden müssen, um bei Realisierbarkeit dieses Zieles erfolgreich zu sein. 

Grundsätzlich ist es bei hochwertigen Sammlungen geboten, individuelle Lösungen zu finden, um Maßnahmen treffen zu können, damit bei schwerer Krankheit (Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung) oder Tod (Testament, ggf. mit Testamentsvollstreckung) das eigene Lebenswerk keinen Schaden nimmt. Durch Anleitung von Experten ist in vielen Fällen eine Lösung innerhalb der Familie realisierbar. 

Über den Autor: Marco Müller studierte Betriebswirtschaftslehre Steuern und Prüfungswesen. Er ist als Testamentsvollstrecker tätig und gründete mit weiteren Spezialisten 2013 ein Unternehmen zur Beratung und Betreuung von Sammlungsbesitzern und Sammlungserben bei Nachlassregelungen und Sammlungsverkäufen. Die Numismatik begleitet ihn seit seiner Jugend. 

Mehr über Marco Müller erfahren Sie auf der Website von MMC Müller Meier Claussen.