Urteilsspruch zu 1933 Double Eagle bestätigt

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20. September 2012 – Ein Bundesrichter hat ein Urteil aus dem Jahr 2011 bestätigt, das die Besitzrechte an zehn Double-Eagle-Goldmünzen aus dem Jahr 1933 betrifft. Diese Münzen hatte ein Angestellter der Münzstätte Philadelphia seinerzeit illegal mitgenommen und an einen Münzhändler verkauft. 2003 fanden sie Familienangehörige des Münzhändlers und übergaben sie der Münzstätte Philadelphia, um ihre Echtheit feststellen zu lassen. Sie wären nämlich ein Vermögen wert – das bisher einzige auf dem Markt verfügbare Exemplar dieser letzten Goldprägung der Vereinigten Staaten wurde zuletzt für über 7,4 Millionen US-Dollar verkauft. Allerdings stellten für die 10 neu gefundenen Stücke die Vereinigten Staaten Besitzansprüche, da die Münzen ursprünglich unrechtmäßig verkauft wurden. 2011 hatte eine Bundesgeschworenenversammlung gegen die Familie entschieden. Ein Bundesrichter hat dieses Urteil nun bestätigt. Die Familie möchte in Berufung gehen. In jedem Fall wirft das Urteil Fragen auf, in welchem Maß die Regierung Privatbesitz konfiszieren darf. In einem vergleichbaren Fall teilte der Staat die Hälfte des Verkaufserlöses mit dem privaten Eigentümer.

Sie können die neueste Entwicklung dieses langwierigen Verfahrens hier lesen.

Die ganze Geschichte wurde ausführlich in diesem Artikel dargestellt.