Römisch Germanisches Zentralmuseum erkennt urheberrechtswidrige Nutzung von Bildern an

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26. März 2015 – Das Römisch Germanische Zentralmuseum Mainz hat im Jahr 2011 eine Broschüre mit dem Titel „Kriminalarchäologie“ herausgegeben und eine entsprechende Ausstellung am Mainzer Hauptbahnhof durchgeführt.

Mitverantwortlich für die Ausstellung und Broschüre war Herr Dr. Müller-Karpe. Dabei wurden Bilder aus einem Auktionskatalog des Hauses Gerhard Hirsch Nachf. verwendet, deren Verwendung vom Auktionshaus jedoch vorher nicht genehmigt worden war. Gegen diese urheberrechtswidrige Verwendung wurde gerichtlich vorgegangen, da das Museum eine außergerichtliche Aufforderung, die Bildnutzung zu unterlassen, ignoriert hat. Im Rahmen eines annähernd vier Jahre dauernden Rechtsstreits hat das Römisch Germanische Zentralmuseum Mainz nun die urheberrechtswidrige Nutzung der Bilder anerkannt und somit bestätigt. Gleichzeitig hat sich das Museum zur Zahlung eines erheblichen Schadenersatzes und zur Übernahme sämtlicher Rechtstreitkosten verpflichtet. Die mit dem Rechtsstreit befassten Gerichte haben unisono ausgeführt, dass die vorliegende Nutzung der Bilder, gleich aus welchem Grund diese erfolgte, nicht hinzunehmen und somit urheberrechtswidrig sei.

Die MünzenWoche berichtete ausführlich über die tendenziöse Ausstellung Kriminalarchäologie.

Zur Website des Auktionshauses Gerhard Hirsch Nachf. gelangen Sie hier.

Und den Internetauftritt des Römisch Germanischen Zentralmuseums Mainz finden Sie hier.