Referentenentwurf der Kulturgutschutznovelle veröffentlicht

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von Ursula Kampmann

17. September 2015 – Am 15. September 2015 hat das Ministerium für Kultur und Medien den lange erwarteten dritten Referentenentwurf der Kulturgutschutznovelle endlich veröffentlicht. Er steht nun für alle zugänglich im Internet und kann dort direkt heruntergeladen werden.

Änderungen des Referentenentwurfs der Kulturgutschutznovelle
Ohne jetzt schon auf alle Details eingehen zu können, scheint der Entwurf stark überarbeitet worden zu sein, auch wenn darin immer noch Dinge stehen geblieben sind, die einem Münzhändler oder Sammler in einem Streitfall große Probleme bereiten können. So gilt, um nur ein einziges Beispiel zu nennen, für Münzen der Griechen, der römischen Kaiserzeit und Münzen mit arabischer Inschrift hinsichtlich der Sorgfaltspflichten immer noch Wertgrenze 0, da diese in der Red List von ICOM zu Syrien erwähnt werden (§ 44.1). Hier drohen dem Münzhändler immer noch drei Jahre Freiheitsstrafe, wenn er ein Stück in Verkehr bringt, auf das später ein Drittstaat Anspruch erhebt.
Ansonsten müssen wir auf das Urteil der Juristen warten, um diesen neuen Gesetzesentwurf hinsichtlich seiner Auswirkung auf Sammler und Händler zu beurteilen.

Sie können sich natürlich jederzeit selbst ein Bild machen. Der Referentenentwurf zur Kulturgutschutznovelle kann hier heruntergeladen werden.

Mündliche Anhörung zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes
Nach knapp fünf Monaten hat es das Ministerium für Kultur und Medien auch geschafft, das Protokoll der mündlichen Anhörung zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes zu veröffentlichen.

Das Protokoll der mündlichen Anhörung zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes können Sie hier herunterladen.

Anwesend für die Münzsammler und Münzhändler waren: Michael Becker, Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels, Ulrich Künker und Dr. Hubert Lanz für den Verband der deutschen Münzhändler e. V. Nicol Worbs hatte gebeten für die Deutsche Numismatische Gesellschaft sprechen zu können, war aber zur Anhörung nicht eingeladen worden. Prof. Dr. Bernhard Weisser vertrat die Numismatische Kommission der Länder.

Möglichkeit der Stellungnahme von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden
Drei Wochen haben nun Verbände und Interessensgemeinschaften Zeit, um ihre schriftliche Stellungnahme zum Entwurf der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes abzugeben. Sie müssen im Ministerium für Kultur und Medien bis zum 7. Oktober 2015 vorliegen. Danach ist die Verabschiedung des Entwurfs durch das Kabinett vorgesehen.

Erst danach beginnt das parlamentarische Verfahren. Allerdings wird mit einer Verabschiedung durch das Kabinett bereits eine entscheidende Weiche gestellt.

Zur Pressemeldung des Ministeriums für Kultur und Medien kommen Sie hier.