Offizielle Stellungnahme des Verbands Schweizerischer Berufsnumismatiker zum Treffen mit dem Schweizerischen Bundesamt für Kultur am 1. Oktober 2009

[bsa_pro_ad_space id=4]

23. November 2009 – Am 1. 10. 2009 traf sich eine Gruppe Numismatiker mit Repräsentanten des Bundesamtes für Kultur und der Kantonsarchäologie um die Stellung des Münzenhandels und des Münzensammelns nach 5 Jahren Kulturgütertransfergesetz zu analysieren.

Es ging um die nachstehenden Punkte:

–    Irritationen auf dem Markt bezüglich Eingriffen des BAK im Ebay-Handel
–    Unterscheidung zwischen eBay Handel und dem professionellen Handel
–    Münzenmessen als Handelsplattform
–    Münzen als Handelsgut und Kulturgut
–    Herkunftsnachweis beim Verkauf von solchen Münzen
–    Gegenseitige Information

Die Delegation wollte erreichen, dass in punkto Handel mit Antiken Münzen Rechtsicherheit erlangt wird. Die auf dem Markt spürbaren „Irritationen“ waren zurückzuführen auf ein Pilotprojekt, welches vom BAK lanciert worden ist. Ziel war es den illegalen Handel und Verkauf von Kulturgütern im Internet zu verhindern. Das BAK hat  in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei (Fedpol) und der Konferenz der Schweizerischen Kantonsarchäologen (KSKA) erwirkt, dass der grösste Teil des Angebots von solchen Gegenständen aus der Schweiz auf  Ebay verschwunden ist und dass entsprechende Angebote von deutschen oder österreichischen Verkäufern nicht in die Schweiz geliefert werden darf. Man wollte die Ausdehnung von Raubgrabungen auf internationaler Ebene eindämmen. Daher wurde mit Ebay diese interne Regelung getroffen, es handelt sich hierbei um keine gesetzliche Regelung oder gesetzliche Ordnung von Schweizer Seite. Dieses Pilotprojekt  wurde Ende September 2009 abgeschlossen und mündete in einem unterzeichneten „Memorandum of Understanding“ zwischen Ebay und dem BAK.

Somit informiert Ebay seine Kunden bezüglich dem Handel mit Kulturgütern wie folgt:
„Es ist verboten, archäologische Kulturgüter auf eBay anzubieten, es sei denn, dass der Anbieter über einen behördlichen Legalitätsnachweis verfügt, wonach der Handel mit diesem Objekt zulässig ist. Dieses Nachweisdokument muss im Angebot gut leserlich abgebildet sein“. Quelle http://pages.ebay.ch/help/policies/artifacts.html

Von seitens des BAK wurde klar ein Unterscheidung zwischen dem anonymen Internethandel und dem professionellen, gewerblichen Handel gemacht.

Das BAK schreitet nicht ein, beim Verkauf von antiken Münzen durch den professionellen Schweizer Fachhandel, ob über deren Internetseite, Ladengeschäft, Auktion, Börse, etc.

Das BAK sieht im Unterschied zum professionellen Handel, dass eBay Händler keinerlei Sorgfaltsverpflichtungen haben oder eingehen und quasi einen „Freiraum“ darstellen, der benutzt werden kann um illegale Ware, im Sinne des KGTG, zu verkaufen. Der Leiter der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer im Bundesamt für Kultur erklärt, dass das BAK an einer Stärkung des kunsthistorischen Fachhandels in der Schweiz interessiert ist bzw. dass das Kulturgütertransfergesetz den illegalen Handel verhindern und gleichzeitig den legalen Handel fördern will.

Münzenmessen im klassischen Sinn sind keine Handelsplattformen wie Ebay – vorausgesetzt sie vermitteln nicht und haben keine Provision -unterstehen in dieser Form nicht den besonderen Sorgfaltspflichten des KGTG. Der einzelne Aussteller, wenn dieser gewerbsmässig mit Münzen handelt, ist verpflichtet diese gesetzlichen Sorgfaltspflichten einzuhalten.

„In der allgemeinen Diskussion betr. Münzen als Kulturgüter wurde in der Runde allgemein festgestellt, dass Münzen Kulturgüter im Sinne des KGTG sein können. Dabei handle es sich insbesondere um antike Münzen – welche vor allem von Raubgrabungen betroffen sein können – wobei ebenfalls festgestellt wurde, dass auch Münzen mit späterem Prägedatum durchaus Kulturgüter – weil bedeutend – sein können. Es müsse jeweils im Einzelfall beurteilt werden ob es sich beim betreffenden Objekt um ein Kulturgut handle.“ Mit diesem sozusagen offiziellen Konjunktiv wird gerade kein Präjudiz für eine generelle Behandlung von Münzen als Kulturgüter geschaffen. Es liegt in der Fachkompetenz des professionellen Numismatikers, mit der nötigen Sorgfalt den gesamten Umstand des Ankaufsgeschäftes zu beurteilen und sich zu vergewissern, dass das Objekt eine legale Provenienz hat.

Schlussendlich ist festzustellen, dass der Hauptsinn dieses Treffen dem weiterhin positiven Kontakt mit dem BAK gedient hat.

Anwesende:

Benno Widmer, Leiter Fachstelle int. Kulturgütertransfer im Bundesamt f. Kultur
Tania Esposito, stv. Leiterin Fachstelle int. Kulturgütertransfer im Bundesamt f. Kultur
Dr. Jean-Robert Gisler, Koordinator Kulturgüter, Bundesamt für Polizei Fedpol  
Guido Lassau, Delegierter Konferenz Schweizerischer Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen KSKA und Archäologische Bodenforschung Basel-Stadt  
Dr. Hansjörg Brem, Kantonsarchäologe, Amt für Archäologie Kt. Thurgau  

Marcel Häberling (Präsident VSBN)
Lutz Neumann (Vorstandsmitglied, Generalsekretär VSBN)
George Brosi (Vorstandsmitglied VSBN)
Jürg Richter (Vorstandsmitglied VSBN)
Dr. Ursula Kampmann, Chefredaktorin Münz Revue
Dr. Ruedi Kunzmann (Präsident Numismatischer Verein Zürich)
Marie-Alix Roesle  (Kuratorin Moneymuseum)
Dr. Andreas Sommer (Wissenschaftlicher Numismatiker)
Hortensia von Roten, Kuratorin Münzkabinett SLM, Präsidentin SNG
Kurt Wyprächtiger (Kurator Numismatik, Museum zu Allerheiligen)

Wenn Sie mehr wissen wollen, gehen Sie ins Archiv unter
http://www.muenzenwoche.de/de/Archiv/8?&id=12&type=n