Münzhändler von griechischem Gericht zu vier Jahren Gefängnis verurteilt

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2. September 2010 – 2007 wurde der britische Bürger Malcolm Hay am Londoner City Airport verhaftet. Grundlage war ein Europäischer Haftbefehl des griechischen Staats. Malcolm Hay wurde beschuldigt, dem griechischen Staat Objekte gestohlen zu haben, die er 1999 einer griechischen Antikenhändlerin verkauft hatte.
Es handelt sich um 582 Scherben und einige kleinere Objekte, die der Münz- und Antikenhändler Hay selbst als „junk“ bezeichnet, und für die seine Käuferin 1.800 Pfund bezahlte. Jedenfalls sind dies die einzigen Objekte, für die eine Rechnung zu existieren scheint. Die griechische Händlerin dagegen, in deren Laden Antiken im Wert von rund 100.000 Pfund gefunden wurden, behauptet, sie habe diese von Mr. Hay gekauft.
Dies war Grund genug für den griechischen Staat einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, der selbstverständlich in Großbritannien nicht mehr geprüft wurde. Dies ist ja auch der Sinn dieser europäischen Haftbefehle, die „Verbrecher“ über die Grenzen hinweg zu verfolgen. Daß in diesem Fall ein Haftbefehl vollstreckt wurde, der mit dem im Lande geltenden Recht nichts zu tun hatte, schien dabei die Behörden nicht zu interessieren. Zunächst würde der „Tatbestand“, wenn er denn überhaupt nachgewiesen werden könnte, nicht unter griechische, sondern unter britische Rechtssprechung fallen. Schließlich fand der Verkauf in London statt. Und dann wäre – immer gesetzt die Voraussetzung, Mr. Hay hätte die ihm angelastete Straftat tatsächlich begangen – das „Verbrechen“ in Großbritannien noch nicht einmal eine Straftat.
Nichtsdestotrotz verurteilte ein griechisches Gericht Mr. Hay inzwischen in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. (Die griechische Antiquitätenhändlerin wurde übrigens freigesprochen.)
Selbstverständlich hat Malcolm Hay Berufung eingelegt. Sollte er in zweiter Instanz verurteilt werden, droht ihm erneut ein Europäischer Haftbefehl.

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