Italienische Wissenschaftler kämpfen für freies Fotografieren in Archiven

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von Björn Schöpe

12. März 2015 – Italiens Bibliotheken sind unter Studenten und Wissenschaftlern gleichermaßen gefürchtet. Weder Handys noch Fotoapparate sind erlaubt, das Fotokopieren ist kompliziert und teuer. Eine Gesetzesänderung, das Dekret „Art Bonus“, sollte Abhilfe schaffen. Es trat am 1. Juni 2014 in Kraft und erklärte, dass ein Passus des „Codice dei beni culturali e del paesaggio“, also des Regelwerks für Kulturgüter und Landschaftserbe, ergänzt wird. Ab sofort sollte es erlaubt sein, in öffentlichen oder privaten Einrichtungen Kulturgüter mit Fotoapparaten oder Smartphones abzulichten. Zum Schutz der Objekte war ein freies Fotokopieren oder Scannen weiterhin nicht erlaubt. Einzige Bedingung war, dass das Fotografieren im Interesse der Forschung erfolgte und keine finanziellen Interessen förderte. Die Kulturwelt war begeistert. Doch es kam anders.

Die Abgeordnetenkammer änderte am 9. Juli 2014 den Abschnitt. Ausgeschlossen sein sollten von der neuen Regelung Archive und Bibliotheken. Trotz weiterer Versuche der Forscher und anderer Interessensgruppen blieb diese Einschränkung bis heute bestehen und hat eine absurde Situation geschaffen. Falls sich heute ein bestimmtes Buch beispielsweise in einem Münzkabinett oder einer ähnlichen „musealen Einrichtung“ befindet, dürfen Sie es unkompliziert mit Ihrem Smartphone abfotografieren und mithilfe dieser Fotos in Ihrem Büro weiter forschen. Falls dasselbe Buch aber in einem Archiv oder einer Bibliothek aufbewahrt wird (was wahrscheinlicher sein dürfte), ist es Ihnen streng untersagt, zu fotografieren. Dann müssen Sie den Kopierdienst der Bibliothek in Anspruch nehmen – das dauert und kostet.

Es gibt eine Unterschriftenaktion, die eine Aufhebung dieser unsinnigen Einschränkung fordert. Zahlreiche bedeutende Wissenschaftler und Intellektuelle Italiens aber auch aus dem Ausland haben unterzeichnet. Fordern auch Sie mit Ihrem Namen, dass der Zugang zu Wissen nicht derart beschränkt wird! Vielleicht könnte das auch in anderen Ländern helfen, wo es ähnliche Vorschriften gibt, die Forschung und Teilnahme an unserem kulturellen Erbe behindern.
Zur Unterschriftenaktion geht es hier.

Sie können Ihren Namen und Nachnamen im ersten Feld eintragen („Nome e Cognome“), darunter (ebenfalls verpflichtend) Ihre E-Mail-Adresse. In den beiden anderen Feldern können Sie ihre Qualifikation (Qualifica) und freie Bemerkungen schreiben („Commento“).
Mehr zu dem Dekret und der rechtlichen Situation finden Sie (auf Italienisch) auf der Seite Fotografie libere per i Beni Culturali.