Ein scheinbar ungeregelter Markt?

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von Daniel Sheffer

2. Februar 2017 – Für den unvoreingenommenen Beobachter mag es gelegentlich scheinen, dass staatlichen Unternehmen alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich vom Gesetz verboten ist. Auf internationalen Märkten verschleudert so manche staatliche Münzstätte ihre Produkte zu Dumpingpreisen. Sie kann dies straflos tun, weil sie durch ihr Monopol im Heimatland so abgesichert ist, dass sie den Gewinn aus den Monopolgeschäften mit dem Verlust aus dem Dumpinggeschäft verrechnen kann. Zählt bei den privaten Unternehmen unweigerlich für jedes Geschäft Gewinn und Verlust, ist bei staatlichen Unternehmen häufig Politik und Netzwerk das Maß, an dem gemessen wird.

Daniel Sheffer. Foto: Monea.

Wie konnte dieses Ungleichgewicht entstehen? Historisch gesehen, waren staatliche Münzanstalten die unantastbaren Geldmaschinen ihrer Besitzer, der Monarchen, Fürsten und anderer Machthaber. Ihr Gewinn bemaß sich nicht wie in einem freien Wettbewerb an Verdienst abzüglich Kosten, sondern an der Größe des Gebietes, das sie zwingen konnten, ihr Geld zu benutzen. Marktpreise? Für den Bedarf an Münzen, Münzrohlingen und / oder münznahen Dienstleistungen mussten und müssen sich die jeweiligen staatlichen Münzanstalten – mit wenigen Ausnahmen – keinem Wettbewerb stellen. Deshalb orientieren sich weder Produkte noch Dienstleistungen für den nationalen Markt an einem Preis, der im freien Wettbewerb erzielt wurde. So entstehen große Gewinne aus einem Monopol.

Staatliche Münzanstalten haben eine wichtige Mission. Als moderner, effizienter Dienstleister stellen sie sicher, dass die Münzen „ihres“ Landes sicher sind und zuverlässig, effizient und nachhaltig hergestellt werden. Staatliche Münzstätten sind Garanten des Vertrauens, das von Bürgern und Ausland in die Zahlungsfähigkeit eines Landes gesetzt wird. Münzstätten, die dieser Mission genügen, arbeiten im Interesse des Steuerzahlers.

Wie steht es aber um die staatlichen Unternehmen, die Gewinne aus dem Monopol in ihrem Heimatland missbrauchen, um marktferne Investitionen in Kapazitäten und in die Eroberung internationaler Märkte zu tätigen? Sie benutzen die Steuergelder ihrer Bürger, um die Münzprägung eines anderen Landes zu subventionieren. Man muss sich fragen, ob der Umsatz einer staatlichen Münzstätte tatsächlich das allein gültige Kriterium für ihre Qualität ist? Es kann nicht im Interesse des Staates, im Dienst der Steuerzahler sein, den freien und fairen Wettbewerb bei der Münzherstellung einzuschränken oder gar zu zerstören. Wie muss man es gar moralisch bewerten, wenn staatliche Münzanstalten Vertreter von ausländischen Zentralbanken bestechen, um die Auslastung ihrer, vielleicht zu groß angelegten, Münzstätte zu garantieren?

In den letzten Jahren haben einige Skandale bei Politikern und Beamten für ein Umdenken gesorgt. Auch europäische Aufsichtsgremien beginnen sich mit der Frage zu beschäftigen, was die Aufgabe von staatlichen, nationalen Münzanstalten in einem Vereinigten Europa sein wird. Sie werden Monopole und das Leistungsspektrum der staatlichen Münzanstalten neu definieren. Sie werden abgrenzen, welche Leistungen von privaten Anbietern erbracht, welche von staatlichen Anbietern übernommen werden sollen, und welche Regeln für beide gelten werden.

Die gegenwärtige Situation zeigt uns, dass es Regeln braucht, um festzulegen, was eine staatliche Münzanstalt darf und was sie nicht darf. So lange diese Fragen nicht öffentlich diskutiert und vom Gesetzgeber als Problem wahrgenommen werden, wird es zu Frustration und Orientierungslosigkeit auf beiden Seiten kommen. Private Anbieter und vor allem die Steuerzahler haben strukturbedingt das Nachsehen.

Dieser Artikel wurde in englischer Sprache erstmals im Mint News Quarterly 03 / 2016 publiziert. Das Mint News Quarterly wird von Currency News in Zusammenarbeit mit Monea herausgegeben. Verantwortliche Redakteurin ist Ursula Kampmann.